AGB´s des Veranstalters: Yachtcharter Schulz |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Yachtcharter Schulz, Waren / Müritz
1. Der Preis schließt ein: Nutzung der Yacht und ihrer Einrichtungen, Versicherung
der Yacht.
2. Wünscht der Kunde eine Terminverschiebung, so kann dies nur nach den Dispositionsmöglichkeiten
des Eigners erfolgen.
3. Die Anzahlung der Nutzungsgebühr ist mit der Unterzeichnung dieses Vertrages
fällig. Der Kunde verbürgt sich, die Summe gemäß umseitigen Bedingungen zu zahlen
und den Betrag der Kaution spätestens am Tage der Übernahme der Yacht zu hinterlegen.
Bei verspätetem Eingang der Anzahlung kann der Eigner vom Vertrag zurücktreten.
Bei Annullierung durch den Kunden, die schriftlich zu klären ist, kann der Eigner
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und aus
anderweitiger Verwendung des Mietgegenstandes sich ergebenden Einnahmen berücksichtigt.
Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach der Nutzungsgebühr. In der Regel belaufen
sich die Kosten auf: 33 % bei Stornierung bis 30 Tage vor vereinbarter Übergabe
sowie 100 % bei Stornierung ab 29. Tag vor vereinbarter Übergabe. Der Kunde hat
jederzeit das Recht, einen geringeren als den vorstehend pauschal berechneten
Ersatzanspruch nachzuweisen. Empfehlenswert ist der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Gelingt es, die Yacht anderweitig für den kompletten Zeitraum zu vermieten, werden
die eingezahlten Beträge abzüglich einer Unkostenpauschale von 15 % ( vom Charterpreis
) und einem eventuellen Mindererlös zurückbezahlt.
4. Soweit die Yacht einsatzbereit ist verbleibt die Nutzungsgebühr beim Eigner,
ob der Kunde die Yacht während der Nutzungsdauer benützt hat oder nicht.
5. Falls aufgrund einer Havarie während dem vorhergehenden Einsatz der Yacht
oder irgendeiner Verhinderung der Eigner die vorgesehene Yacht nicht spätestens
48 Stunden nach dem abgemachten Termin zur Verfügung stellen kann, hat dieser
das Recht und die Pflicht, ihm ein ähnliches Schiff mit der gleichen Kojenzahl
zu übergeben oder ihm die Nutzungsgebühren zurückzuzahlen, ohne dass der Kunde
Schadenersatz verlangen kann. Bei verspätetem Übergabebeginn (ab 5 Std. nach dem
im Vertrag genannten Beginn) wird die anteilige Nutzungsgebühr zurückerstattet.
6. Der Eigner verpflichtet sich, folgende Versicherungen abzuschließen: a) gesetzliche
Haftpflicht und b) Vollkasko mit Selbstbeteiligung je Schadensfall. Die Versicherungsbedingungen
sind Bestandteil dieses Vertrages. Persönliche Effekten sind nicht versichert.
Die Versicherung oder der Eigner haften nicht für Unfallschäden, die auf dem Schiff
reisende Personen erleiden.
7. Alle Brennstoffe gehen zu Lasten des Kunden.
8. Der Kunde muß im Besitz des für die Yacht vorgeschriebenen Führerscheins sein
und die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung zur Führung der Yacht besitzen. Der
Kunde verpflichtet sich, nur so viele Personen an Bord zu nehmen, wie für die
Yacht zugelassen sind. Er verpflichtet sich, diese nur zur Sportsschiffsfahrt
im Rahmen der gültigen Schiffsfahrt -und Zollgesetze zu benutzen. Jede Art von
Handel, Berufsfischerei, Vermietung, Transport, Wettfahrten oder Ähnlichem sind
verboten. Das Verlassen der Hoheitsgewässer von Mecklenburg – Vorpommern (nicht
bezogen auf Bundeslandgrenzen) ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Eigners
gestattet. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften ist der Kunde allein zuständig
gegenüber See -und Zollämtern, Strafverfolgungs -und allen anderen Justiz -und
sonstigen Behörden, insbesondere auch im Falle einer durch ihn hervorgerufenen
Beschlagnahmung des Mietgegenstandes und zwar in allen Fällen, insbesondere auch
bei unbewußter Schuld. Der Kunde haftet dem Eigner und Vermittler für sämtliche
durch Verletzung o.g. Vorschriften und Verhaltensregeln entstehenden Schäden und
Aufwendungen. Der Kunde wird andere Yachten, sowie auch die Charteryacht selbst,
nur im Notfall schleppen lassen, dann aber mit eigener Trosse, um spätere Bergungskosten
und Ansprüche so niedrig wie möglich zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, Grundberührungen
zu vermeiden, und wenn erfolgt, auf jeden Fall dem Eigner zu melden. Bei Meldung
gefährdender Wetter -und Seeverhältnisse (auf jeden Fall bei Winden ab 6 Bft (=
Beaufort)) darf der Kunde den schützenden Hafen nicht verlassen bzw. muß er den
nächstgelegenen Schutzhafen oder eine geeignete Ankerbucht aufsuchen. Vor offener
Küste darf nicht ohne Aufsicht geankert werden bzw. muß sichergestellt werden,
dass bei drohender Gefahr die Yacht verholt werden kann.
9. Der Kunde hat innerhalb der für seine Rückkehr vorgesehenen Frist in den Ausgangshafen
zurückzukehren und dem Eigner seine Anwesenheit mitzuteilen. Der Kunde haftet
für alle aus nicht rechtzeitiger Rückgabe der Yacht entstehenden Aufwendungen
und Schäden, sofern diese schuldhaft verursacht wurden. Meteorologische Ereignisse,
wie sie erfahrungsgemäß vorkommen können, müssen durch eine flexible Törnplanung
einkalkuliert werden und schließen die Erhebung von Schadenersatz nicht aus.
10. Die Yacht wird dem Kunden anhand der Checkliste seetüchtig und in einwandfreiem,
sauberen Zustand übergeben. Für die Gangbarkeit elektronischer Instrumente und
für den Informationsgehalt von Seekarten und Handbüchern kann keine Haftung übernommen
werden. Der Kunde muß die Yacht und ihre Ausrüstung in gutem Zustand und Funktion
zurückgeben. Die Yacht ist mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Bei der Rückgabe
der Yacht ist der Chartergast verpflichtet, dem Vercharterer fehlendes, zerbrochenes
oder gegebenenfalls gestohlenes Material bzw. Inventar zu melden. Wenn der Zustand
bei der Rückgabe zufriedenstellend ist, wird die Kaution zurückgegeben. Eventuelle
Wiederherstellung oder Säuberung geht zu Lasten des Kunden. Zusatzausstattungen,
die vorbestellt werden, erheben keinen Rechtsanspruch auf vollständige Bereitstellung
am Tag der Schiffsübergabe.
11. Wenn Beschädigung oder Verlust von Schiff oder Ausrüstung festgestellt werden,
hat der Kunde Reparatur oder Ersatz zu bezahlen. In den durch die Versicherung
gedeckten Fällen wird die Kaution unter Abzug der festgesetzten Selbstbeteiligung
und allen durch den Schaden bedingten Nebenkosten (Telefon, Reise – und Transportkosten,
etc.), die von der Versicherung nicht bezahlt worden sind zurückgezahlt.
12. Bei normalen Verschleißschäden bis € 25,00 ist der Kunde berechtigt, Reparaturen
in eigener Initiative durchzuführen. Diese Auslage wird bei Vorlage der Rechnung
erstattet. Bei allen Reparaturen über € 25,00 muß der Kunde den Eigner oder seinen
Beauftragten um Rat und Genehmigung fragen.
13. Im Falle von schwerer Havarie (Zusammenstoß, Leckage, Brand, etc.) Diebstahl
und Schäden über € 500,00 muß der Kunde ein Protokoll durch einen amtlichen Sachverständigen
anfertigen lassen und zwingend dem Eigner oder seinen Beauftragten schnellstens
benachrichtigen und seine Weisungen verlangen. Bei Diebstahl der Yacht oder eines
Ausrüstungsgegenstandes hat der Kunde Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Falls
der Kunde diese von der Versicherung vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt,
kann er zur gesamten Zahlung der durch Havarie oder Diebstahl verursachten Ausgaben
herangezogen werden. Vorstehendes gilt auch für Beschlagnahmung.
14. Nutzungsausfall aufgrund sich plötzlich ereignender Schäden während der Nutzungsdauer
berechtigt nicht zu einem Anspruch auf Rückzahlung der ganzen oder teilweisen
Nutzungsgebühr. Lediglich bei Schäden, die der Kunde nicht zu vertreten hat wird
die Nutzungsausfallzeit erstattet.
15. Das Bugstrahlruder dient nur als Manövrierhilfe. Bei eventuellem Ausfall
besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
16. Falls ein kleiner Schaden die Weiterfahrt der Yacht nicht behindert, muß
der Kunde den Eigner telefonisch benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden
24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen,
damit die Nutzung für den nachfolgendben Kunden nicht verzögert wird. Die Reparaturen
werden mit 59,50 € je Stunde berechnet. Erforderliche Kranungen, z B. bei Propellerbeschädigungen,
werden mit 20,-€ pro zu kranende Tonne und Kranvorg.abgerechnet.
17. Untervermietung und Verleih sowie Nachtfahrten (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang)
sind verboten.
18. Bei Rechen-oder Tippfehlern auf der umseitigen Liste (z.B. Charterpreis)
haben der Eigner und der Kunde das Recht und die Pflicht, den Vertrag gemäß gültigen
Tarif zu korrigieren, ohne daß die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt
wird.
19. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung Deutschen Rechts. Soweit zulässig,
gilt als Gerichtsstand Waren vereinbart. Reklamationen müssen bei der Rückgabe
der Yacht am Stützpunkt schriftlich mitgeteilt werden. Falls keine Einigung erzielt
werden kann, wird ein außergerichtliches Schiedsverfahren durch die Clearingstelle
Yachtcharter des DSV empfohlen.
20. Bei Einwegfahrten kann die Fahrtrichtung in Folge unvorhersehbarer Ereignisse
(Stornierung des Chartervertrages durch den vorherigen oder nachfolgenden Chartergast)
oder auf Grund höherer Gewalt geändert werden oder sogar in eine Hin-und Rückfahrt
durch Yachtcharter Schulz umgebucht werden (Ausgangsbasis=Rückgabebasis), ohne
dass dieses zum Rücktritt des Chartergastes vom Chartervertrag führen darf. Lediglich
gezahlte Einwegfahrtszuschläge werden in diesen Fällen erstattet.
21. Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache gestattet. Sollte der Chartergast
ein Haustier mitbringen ohne dies vorher abgesprochen zu haben, gilt dies als
vertragswidrig und das Boot kann dem Chartergast nicht übergeben werden. Abweichende
Regelungen sind vor Ort schriftlich festzuhalten.
22. Alle Yachten sind mit Fernsehgeräten ausgestattet. Aufgrund der örtlich schlechten
Empfangsmöglichkeiten besteht kein Anspruch auf Empfang.
23. Pläne und Beschreibungen der Schiffe sind als Richtlinien zu verstehen. Die
vorgeschlagenen Törnvorschläge beziehen sich auf öffentliche Wasserstraßen und
Gewässer, die behördlichen Eingriffen ausgesetzt sind und als unverbindliche Anregungen
zu verstehen sind. Dem Chartergast ist es gestattet, sich innerhalb der Fahrwassergrenzen
frei zu bewegen und die Fahrtrouten selber zu wählen. Der Vermieter übernimmt
keine Haftung für den Fall, dass Routen oder Routenabschnitte aufgrund von behördlichen
Schließungen einzelner Wasserwege nicht befahrbar sind. Die Haftung ist ebenfalls
ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt und insbesondere bei Schließung von Wasserwegen,
Reparaturen, Schleusensperrung, Überschwemmungen, Trockenheit oder jeglichen anderen
nicht in der Macht des Vermieters stehenden Gründe, die zu Routenänderungen, Unterbrechungen,
Begrenzungen, Beschränkungen und/oder Sperrungen führen. Rückerstattungen des
Charterpreises sind ausgeschlossen.
24. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so wird die ungültige
Regelung durch eine Bestimmung ersetzt, die den sonstigen Vereinbarungen am ehesten
gerecht wird und der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen
behalten Ihre Gültigkeit. Mündliche Abmachungen sind ungültig: Änderungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform und werden erst nach schriftlicher Bestätigung
des Eigners gültig.
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