AGB´s des Veranstalters: 27Grad-Hausbootcharter Drucken
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: März 2017

27Grad Hausbootcharter - Michael Heydeck
Bismarckstraße 74 – 12157 Berlin

1. Vertragsabschluss, Zahlung

Ein Chartervertrag kommt zustande durch eine Online-Buchung auf der Website (27gradhausboot.de) des Vercharterers (im folgenden 27Grad genannt) oder eines anderen Online-Buchungsportals, durch eine Buchung über ein Reisebüro oder eine schriftliche Buchungsanfrage, sowie in jedem Fall: durch eine schriftliche (versendet per email) Buchungsbestätigung  von 27Grad.

Mit der Buchung erkennt der Charterer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.

Der Charterer ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahlung innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Andernfalls ist 27Grad berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (eine Mahnung ist dafür nicht erforderlich), das Boot anderweitig zu verchartern und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € zu verlangen. Sollte eine Umbuchung gelingen, fallen für den Charterer keine weiteren Kosten an. Ist eine anderweitige Vercharterung nicht möglich,bleibt der Charterer zur Zahlung der vollen Chartergebühr verpflichtet.

Die Restzahlung ist so zu leisten, dass sie spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (erster Tag des Buchungszeitraumes) auf dem Geschäftskonto von 27Grad gutgeschrieben ist.

2. Vertragsrücktritt

Der Charterer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wenn er 27Grad darüber schriftlich (email reicht aus) informiert und 27Grad das schriftlich (auch da reicht eine email aus) bestätigt. Geht die Erklärung 27Grad mindestens 42 Tage vor dem Mietbeginn zu, fällt für den Charterer lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,-€  an. Bei einer Absage von 41 Tagen bis 28 Tagen vor Mietbeginn ist der Charterer verpflichtet 30 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen; von 27 Tagen bis 21 Tagen vor Mietbeginn sind es 50 %; von 20 Tagen bis 14 Tagen vor Mietbeginn sind es 70 % und von 13 Tagen bis 0 Tage vor Mietbeginn sind 90% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.

Außergewöhnliche Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder Naturkatastrophen (Hoch- Niedrigwasser, Trockenheit oder ähnliche Gründe fallen nicht darunter) berechtigen beide Teile zum Rücktritt vom Vertrag. In solchen Fällen erhebt 27Grad keine Bearbeitungsgebühr.

3. Versicherung, Kaution

27Grad empiehlt dem Charterer eindringlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Skipper-Haftpflichtversicherung.

Das Boot ist haftpflicht- und vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,- €, die der Charterer bei jedem Schadensereignis trägt. Die Kaution beträgt ebenfalls 1.000,- €. Sie kann vorab auf das Konto von 27Grad überwiesen werden oder ist spätestens bei Mietbeginn in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Die Kaution wird nach pünktlicher und ordnungsgemäßer Rückgabe -das heißt: beschädigungsfrei und vollständig gemäß Inventarliste- des Bootes erstattet. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe. Die von 27Grad abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen. 27Grad behält für verlorene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten von der Kaution ein. Bei Beschädigungen, deren Höhe am Tage der Rückgabe nicht feststellbar ist, wird die gesamte Kaution solange einbehalten, bis die Schadenfeststellungen abgeschlossen sind und feststeht, dass den Charterer keine Ersatzpflicht trifft. Andernfalls erfolgt eine Rechnungsstellung und Abrechnung nach Behebung des Schadens.

4. Übernahme des Bootes

Der Charterer erhält von 27Grad bei der Übernahme des Bootes eine gründliche Einweisung. Diese wird protokolliert und von beiden Seiten unterschrieben. Zusammen mit der Inventarliste und der Crewliste ist sie Gegenstand des Chartervertrages.

5. Pflichten des Charteres

Der Charterer verpflichtet sich:
    Das Boot im Sinne einer guten Seemanschaft zu führen und sich in jeder Situation so zu verhalten, als ob das Boot  sein eigenes wäre.
    Alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
    Das Boot nur mit den in der Crewliste angegebenen Personen zu belegen.
    Das Boot nicht zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang und bei mehr als 4 Windstärken zu bewegen.
    Bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen.
    Andere Boote nicht abzuschleppen oder zu bergen und das Boot nur im Notfall schleppen zu lassen.
    Tiere nur nach vorheriger Anmeldung mit an Bord zu nehmen.
    Das Boot nicht an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten.
    Keine Veränderungen am Boot oder an der Ausrüstung vorzunehmen.

6. Verhalten im Schadensfall

Der Charterer ist verpflichtet, jeden Schaden an Boot oder Ausrüstung, der den Betrag von 100,- € übersteigt, sofort 27Grad anzuzeigen und eine entsprechende Weisung abzuwarten. Auch bei Havarie, vorhersehbarer Verspätung, Verlust, Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahme oder Behinderung des Bootes durch Behörden oder Außenstehende ist 27Grad unverzüglich zu benachrichtigen. Der Charterer hat dafür zu sorgen, dass Nachrichten mit Reparaturanweisungen ihn erreichen können. Unterlässt der Charterer die umgehende Anzeige eines anzeigepflichtigen Schadens des Bootes, so erlischt ein etwaiger Anspruch des Charterers auf Rückzahlung der geleisteten Kaution sowie Rückerstattung anteiliger Chartergebühren.

Im Fall eines Schadens, den 27Grad nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt oder Drittverschulden, kann der Charterer keinerlei Ansprüche gegenüber 27Grad geltend machen. Liegt ein Verschleißschaden oder ein sonstiger Schaden vor, der bei der Übernahme nicht erkannt wurde, so hat der Charterer Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Chartergebühr für den Zeitraum, die das Boot nicht genutzt werden konnte. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Reise-, Übernachtungskosten, Schmerzensgeld, Ersatz für entgangene Urlaubstage u.ä.) sind ausgeschlossen.

Bei Schäden am Boot oder bei Personenschäden fertigt der Charterer eine umfassende Niederschrift über diese Schäden an und sorgt für eine schriftliche Gegenbestätigung durch den Hafenkapitän, einen Arzt, Sachverständigen oder einen sonstigen Zeugen. Der Charterer ist für die entsprechenden Logbucheintragungen verantwortlich. Bei Diebstahl des Bootes oder eines Ausrüstungsgegenstandes hat der Charterer eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

7. Rückgabe des Bootes

Verlorengegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind 27Grad nach der Rückkehr sofort anzuzeigen. Insbesondere sind Grundberührungen zu melden. Werden Schäden am Boot, dessen Zubehör und Ausrüstung bei Rückgabe nicht angezeigt und von 27Grad erst später festgestellt, trägt der Charterer die Beweislast, dass der Schaden nicht während seiner Charterzeit eingetreten ist.

Die Rückgabe gilt erst dann als erfolgt, wenn das Boot wieder im Heimathafen ist. Wird das Boot erst nach Beendigung der Charterzeit zurückgegeben, so hat der Charterer für jeden angefangenen Tag der Überschreitung der Charterzeit die dreifache Chartergebühr des angefangenen Tages gemäß der Preisliste von 27Grad zu zahlen. Meteorologische Ereignisse müssen durch flexible Törnplanung einkalkuliert werden. Der Charterer haftet für Schäden oder Kosten, die 27Grad oder Dritten -z.B. spätere Crews- durch Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. 27Grad ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Charterer geltend zu machen. Falls der Charterer das Schiff an einem anderen Ort als dem vereinbarten verlässt, werden ihm die Kosten für die Rücküberführung des Schiffes zu Wasser oder zu Land berechnet, soweit diese Kosten nicht im Rahmen eines Versicherungsfalles von der Versicherung getragen werden. Kann das Boot aufgrund seines Zustandes nicht rechtzeitig dem nachfolgenden Charterer übergeben werden, so haftet der Charterer wie bei einer verspäteten Rückgabe des Bootes.

8. Betriebskosten

Die Abrechnung des verbrauchten Treibstoffes erfolgt bei der Rückgabe des Bootes zum tagesaktuellen Benzinpreis der dem Heimathafen nächstgelegenen Tankstelle.

9. Sonstiges

Das Mitbringen von Hunden auf das Boot ist nicht gestattet.

Erfüllungsort ist der vereinbarte Übergabeort des Bootes. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprachen bedarf zur Rechtsgültigkeit der Schriftform.


















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