Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: März 2017
27Grad Hausbootcharter - Michael Heydeck
Bismarckstraße 74 – 12157 Berlin
1. Vertragsabschluss, Zahlung
Ein Chartervertrag kommt zustande durch eine Online-Buchung auf der Website (27gradhausboot.de)
des Vercharterers (im folgenden 27Grad genannt) oder eines anderen Online-Buchungsportals,
durch eine Buchung über ein Reisebüro oder eine schriftliche Buchungsanfrage,
sowie in jedem Fall: durch eine schriftliche (versendet per email) Buchungsbestätigung von 27Grad.
Mit der Buchung erkennt der Charterer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
für sich und die mitreisenden Personen an.
Der Charterer ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahlung innerhalb von 7 Tagen
zu leisten. Andernfalls ist 27Grad berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (eine
Mahnung ist dafür nicht erforderlich), das Boot anderweitig zu verchartern und
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € zu verlangen. Sollte eine Umbuchung
gelingen, fallen für den Charterer keine weiteren Kosten an. Ist eine anderweitige
Vercharterung nicht möglich,bleibt der Charterer zur Zahlung der vollen Chartergebühr
verpflichtet.
Die Restzahlung ist so zu leisten, dass sie spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt
(erster Tag des Buchungszeitraumes) auf dem Geschäftskonto von 27Grad gutgeschrieben
ist.
2. Vertragsrücktritt
Der Charterer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten,
wenn er 27Grad darüber schriftlich (email reicht aus) informiert und 27Grad das
schriftlich (auch da reicht eine email aus) bestätigt. Geht die Erklärung 27Grad
mindestens 42 Tage vor dem Mietbeginn zu, fällt für den Charterer lediglich eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,-€ an. Bei einer Absage von 41 Tagen bis 28 Tagen vor Mietbeginn ist der Charterer
verpflichtet 30 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen; von 27 Tagen bis 21
Tagen vor Mietbeginn sind es 50 %; von 20 Tagen bis 14 Tagen vor Mietbeginn sind
es 70 % und von 13 Tagen bis 0 Tage vor Mietbeginn sind 90% des vereinbarten Mietpreises
zu zahlen.
Außergewöhnliche Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen
oder Naturkatastrophen (Hoch- Niedrigwasser, Trockenheit oder ähnliche Gründe
fallen nicht darunter) berechtigen beide Teile zum Rücktritt vom Vertrag. In solchen
Fällen erhebt 27Grad keine Bearbeitungsgebühr.
3. Versicherung, Kaution
27Grad empiehlt dem Charterer eindringlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
sowie einer Skipper-Haftpflichtversicherung.
Das Boot ist haftpflicht- und vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung
von 1.000,- €, die der Charterer bei jedem Schadensereignis trägt. Die Kaution
beträgt ebenfalls 1.000,- €. Sie kann vorab auf das Konto von 27Grad überwiesen
werden oder ist spätestens bei Mietbeginn in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen.
Die Kaution wird nach pünktlicher und ordnungsgemäßer Rückgabe -das heißt: beschädigungsfrei
und vollständig gemäß Inventarliste- des Bootes erstattet. Für Schäden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer
in voller Höhe. Die von 27Grad abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen
von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen
sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen. 27Grad
behält für verlorene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände die tatsächlichen
Wiederbeschaffungskosten von der Kaution ein. Bei Beschädigungen, deren Höhe am
Tage der Rückgabe nicht feststellbar ist, wird die gesamte Kaution solange einbehalten,
bis die Schadenfeststellungen abgeschlossen sind und feststeht, dass den Charterer
keine Ersatzpflicht trifft. Andernfalls erfolgt eine Rechnungsstellung und Abrechnung
nach Behebung des Schadens.
4. Übernahme des Bootes
Der Charterer erhält von 27Grad bei der Übernahme des Bootes eine gründliche
Einweisung. Diese wird protokolliert und von beiden Seiten unterschrieben. Zusammen
mit der Inventarliste und der Crewliste ist sie Gegenstand des Chartervertrages.
5. Pflichten des Charteres
Der Charterer verpflichtet sich:
Das Boot im Sinne einer guten Seemanschaft zu führen und sich in jeder Situation
so zu verhalten, als ob das Boot sein eigenes wäre.
Alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Das Boot nur mit den in der Crewliste angegebenen Personen zu belegen.
Das Boot nicht zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang und bei mehr als 4
Windstärken zu bewegen.
Bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen
Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen.
Andere Boote nicht abzuschleppen oder zu bergen und das Boot nur im Notfall
schleppen zu lassen.
Tiere nur nach vorheriger Anmeldung mit an Bord zu nehmen.
Das Boot nicht an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten.
Keine Veränderungen am Boot oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
6. Verhalten im Schadensfall
Der Charterer ist verpflichtet, jeden Schaden an Boot oder Ausrüstung, der den
Betrag von 100,- € übersteigt, sofort 27Grad anzuzeigen und eine entsprechende
Weisung abzuwarten. Auch bei Havarie, vorhersehbarer Verspätung, Verlust, Manövrierunfähigkeit,
Beschlagnahme oder Behinderung des Bootes durch Behörden oder Außenstehende ist
27Grad unverzüglich zu benachrichtigen. Der Charterer hat dafür zu sorgen, dass
Nachrichten mit Reparaturanweisungen ihn erreichen können. Unterlässt der Charterer
die umgehende Anzeige eines anzeigepflichtigen Schadens des Bootes, so erlischt
ein etwaiger Anspruch des Charterers auf Rückzahlung der geleisteten Kaution sowie
Rückerstattung anteiliger Chartergebühren.
Im Fall eines Schadens, den 27Grad nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt
oder Drittverschulden, kann der Charterer keinerlei Ansprüche gegenüber 27Grad
geltend machen. Liegt ein Verschleißschaden oder ein sonstiger Schaden vor, der
bei der Übernahme nicht erkannt wurde, so hat der Charterer Anspruch auf Rückerstattung
der anteiligen Chartergebühr für den Zeitraum, die das Boot nicht genutzt werden
konnte. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Reise-, Übernachtungskosten, Schmerzensgeld,
Ersatz für entgangene Urlaubstage u.ä.) sind ausgeschlossen.
Bei Schäden am Boot oder bei Personenschäden fertigt der Charterer eine umfassende
Niederschrift über diese Schäden an und sorgt für eine schriftliche Gegenbestätigung
durch den Hafenkapitän, einen Arzt, Sachverständigen oder einen sonstigen Zeugen.
Der Charterer ist für die entsprechenden Logbucheintragungen verantwortlich. Bei
Diebstahl des Bootes oder eines Ausrüstungsgegenstandes hat der Charterer eine
Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
7. Rückgabe des Bootes
Verlorengegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind
27Grad nach der Rückkehr sofort anzuzeigen. Insbesondere sind Grundberührungen
zu melden. Werden Schäden am Boot, dessen Zubehör und Ausrüstung bei Rückgabe
nicht angezeigt und von 27Grad erst später festgestellt, trägt der Charterer die
Beweislast, dass der Schaden nicht während seiner Charterzeit eingetreten ist.
Die Rückgabe gilt erst dann als erfolgt, wenn das Boot wieder im Heimathafen
ist. Wird das Boot erst nach Beendigung der Charterzeit zurückgegeben, so hat
der Charterer für jeden angefangenen Tag der Überschreitung der Charterzeit die
dreifache Chartergebühr des angefangenen Tages gemäß der Preisliste von 27Grad
zu zahlen. Meteorologische Ereignisse müssen durch flexible Törnplanung einkalkuliert
werden. Der Charterer haftet für Schäden oder Kosten, die 27Grad oder Dritten
-z.B. spätere Crews- durch Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. 27Grad ist
berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Charterer geltend
zu machen. Falls der Charterer das Schiff an einem anderen Ort als dem vereinbarten
verlässt, werden ihm die Kosten für die Rücküberführung des Schiffes zu Wasser
oder zu Land berechnet, soweit diese Kosten nicht im Rahmen eines Versicherungsfalles
von der Versicherung getragen werden. Kann das Boot aufgrund seines Zustandes
nicht rechtzeitig dem nachfolgenden Charterer übergeben werden, so haftet der
Charterer wie bei einer verspäteten Rückgabe des Bootes.
8. Betriebskosten
Die Abrechnung des verbrauchten Treibstoffes erfolgt bei der Rückgabe des Bootes
zum tagesaktuellen Benzinpreis der dem Heimathafen nächstgelegenen Tankstelle.
9. Sonstiges
Das Mitbringen von Hunden auf das Boot ist nicht gestattet.
Erfüllungsort ist der vereinbarte Übergabeort des Bootes. Als Gerichtsstand wird
Berlin vereinbart. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprachen
bedarf zur Rechtsgültigkeit der Schriftform.
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